Angaben gem. § 5 TMG:
Office-Management
Sabine Jütten
Dämmerweg 3
41849 Wassenberg / Birgelen
Deutschland
Tel. +49 2432 9023-203 | Fax +49 2432 9023-204
Mobil +49 174 9447879
info@juetten-office.de
https://www.papierkram-hilfe.de/
https://www.ordner-fuer-alle-faelle.de/
USt-IdNr. DE297837144
KEINE RECHTSBERATUNG! KEINE STEUERBERATUNG!
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit
Office-Management Sabine Jütten (im Nachfolgenden die Dienstleisterin genannt) wird die Aufträge des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt und Gründlichkeit ausführen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Office-Management Sabine Jütten alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Informationen und Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
§ 1 - Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1.
Die von der Dienstleisterin angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Bereiche Bürodienstleistung, kreative Arbeit, Unternehmensberatung, Coaching sowie der Vertrieb des von Office-Management Sabine Jütten erstellten Vorsorgeordners ORDNER für alle Fälle© und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Es gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.2.
Vertragspartner ist Office-Management Sabine Jütten, Inhaberin Sabine Jütten, Dämmerweg 3, 41849 Wassenberg, USt.-IdNr.: DE297837144, info@juetten-office.de, Tel. 02432 9023-204
1.3.
Preise und Versandkosten ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten und Rechnungen. Der Preis für den Vorsorgeordner Ordner für alle Fälle© enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Höhe der Versandkosten für den Vorsorgeordner Ordner für alle Fälle© ist abhängig von der bestellten Menge und wird vor Abgabe der verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Die Website https://www.ordner-fuer-alle-faelle.de zeigt eine Übersicht der Versandkosten. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Ein Weiterverkauf des Vorsorge-Ordners Ordner für alle Fälle© ist strengstens untersagt und bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Genehmigung der Autorin und Herausgeberin Sabine Jütten.
1.4.
Die Dienstleisterin erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers erkennt die Dienstleisterin nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die Dienstleisterin in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Die Dienstleisterin ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, und auch nicht spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
1.5.
Bei der Bestellung des/der Vorsorgeordner(s) ORDNER für alle Fälle© hat jeder Kunde ein 14tägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Ordner in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, senden Sie bitte eine eindeutige Erklärung (mit der Post, per eMail oder per Telefax) an: Office-Management Sabine Jütten, Dämmerweg 3, 41849 Wassenberg, E-Mail: info@juetten-office.de Fax 02432 9023-204. Sie können auch das Kontaktformular auf der Website www.papierkram-hilfe.de bzw. www.ordner-fuer-alle-faelle.de verwenden.
Folgen des Widerrufs:
Bei ordnungsgemäßem und rechtsgültigen Widerruf werden alle von Ihnen getätigte Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs, erstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf dem gleichen Weg, wie Ihre Zahlung. Sie haben den/die unbeschädigten und in einwandfreiem Zustand befindlichen Ordner unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs auf eigene Kosten zurückzusenden. Der Käufer übernimmt somit die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Zur Wahrung dieser Frist reicht die fristgerechte Absendung des/der Ordner(s).
§ 2 - Leistungserbringung, Haftung
2.1.
Die der Dienstleisterin zu erbringenden Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. dem Angebot und der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung. Die Dienstleisterin übernimmt die Konzeption der Aufträge/ Projekte/vereinbarten Leistung sowie deren kreative, kaufmännische und/oder organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit übernimmt die Dienstleisterin keine Gewähr, ist allerdings um die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien bemüht und erbringt ihre Leistungen umsichtig und sorgfältig.
2.2.
Die Dienstleisterin stimmt die durchzuführenden Arbeiten mit dem Kunden ab, schätzt die zur Erledigung benötigte Zeit sowie die entstehenden Kosten ein. Diese Angaben werden in einem Angebot schriftlich fixiert. Mit der/dem vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung/Dienstleistungsvertrag wird das Angebot zu einem verbindlichen Auftrag. Stellt sich heraus, dass die im Auftrag festgehaltenen Leistungen und Kosten nicht ausreichend sind, um den Auftrag ordnungsgemäß zu Ende führen zu können, so wird die Dienstleisterin mit dem Kunden in Verbindung treten und die weiterführenden Schritte besprechen.
2.3.
Wünscht der Kunde mehr als die im Angebot/Auftrag/Vertrag vereinbarten Korrekturläufe oder Änderungen oder wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen oder Nachbesserungen, entspricht dies einer Neubeauftragung. Der daraus entstehende Aufwand ist vom Kunden separat abzugelten.
2.4.
Soweit eine Nichterfüllung oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ursächlich dafür ist, dass die Dienstleisterin eine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen konnte, stellt dies seitens der Dienstleisterin keine Vertragsverletzung darf. Die Dienstleisterin trifft insoweit für daraus resultierende Schäden kein Verschulden.
2.5.
Die Dienstleisterin erledigt die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig. Sollte eine Leistung dennoch Mängel aufweisen und Anlass zur Reklamation geben, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel der Dienstleisterin binnen sieben Tagen nach Erhalt der Leistung/Ware/ Lieferung schriftlich anzuzeigen. Erkennt die Dienstleisterin die Beanstandung als berechtigt an, hat sie das Recht zu wählen zwischen Nachbesserung, Preisnachlass, Ersatz oder Preisrückerstattung. Für Folgeschäden haftet die Dienstleisterin nicht. Fehler, die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben bei der Beauftragung entstehen, schließen sämtliche Ansprüche aus, ebenso telefonisch aufgegebene Bestellungen und/oder Anweisungen.
2.6.
Die Dienstleisterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Dienstleisterin haftet nicht bei Leistungsmangel, Verzug oder Nichterfüllung, auch nicht, wenn dies Drittbeauftragte betrifft. Terminvereinbarungen werden von der Dienstleisterin sorgfältig beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Dienstleisterin lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Für eine Verzögerung der Fertigstellung oder Fehler in den Texten übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass die Verzögerung bzw. der Fehler auf grober Fahrlässigkeit der Dienstleisterin oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Falls überhaupt eine Haftung auf Schadenersatz in Frage kommt, ist der Schadensersatz der Höhe nach auf den Wert des Auftrages begrenzt.
2.7.
Nach der Druckreifeerklärung durch den Auftraggeber ist die Dienstleisterin von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Unterlagen befreit. Für Fehler jeglicher Art, Fehler in Orthographie oder Interpunktion übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung. Die Endkorrektur obliegt immer dem Kunden. Mit der Genehmigung der Korrekturen, Entwürfe, Reinausführungen, Reinlayouts, Texte, elektronische Medien und Konzepte, die die Dienstleisterin dem Auftraggeber zu Kontrolle/zur Korrektur bereitstellt, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und inhaltliche Richtigkeit von Wort und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronische Medien, Konzepte und Produkte entfällt für die Dienstleisterin jegliche Haftung. Sollte die Dienstleisterin aus der Verwendung der durch den Kunden geforderten Aufträge und/oder bereitgestellten Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, die Dienstleisterin vollkommen schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten der Dienstleisterin zu ersetzen. Für die Inhalte der der Dienstleisterin zur Bearbeitung übergebenen Daten ist ausschließlich der Kunde/Auftraggeber verantwortlich. Sollten bezüglich der Inhalte Schäden entstehen, darunter sind auch Schäden an Dritten zu verstehen, über-nimmt die Dienstleisterin keine Haftung. Der Kunde/Auftraggeber stellt sicher, dass die Daten, die die Dienstleisterin zur Bearbeitung erhält, frei von Rechten Dritter sind. Die Dienstleisterin ist für den Inhalt sowie für die Art und Weise der im Namen und im Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistung nicht verantwortlich. Dies gilt ins Besondere für den Inhalt von Briefen, Telefaxen, Telefonaten, Mitteilungen und Handlungen, die die Dienstleisterin im Auftrag des Kunden bearbeitet, ausführt, fertigt, unternimmt oder weiterleitet.
2.8.
Grundsätzlich ist die Dienstleisterin nicht verpflichtet, einen Kunden/Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass die Erstellung von Logos/Schriftzügen/Markennamen/Texten/Werbemitteln ohne begleitende Markenrecherche vorgenommen wird. Eine solche Pflicht zur gesonderten Aufklärung besteht regelmäßig nicht. Dies gilt umso mehr, wenn sich aufgrund der Leistungsbeschreibung und/oder einer vergleichsweise niedrigen Vergütung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, dass eine (kostenintensive) Markenrecherche von der Dienstleisterin nicht vorgenommen werden wird. Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Dienstleisterin nicht verpflichtet, Entwürfe, Arbeiten, Unterlagen juristisch überprüfen zu lassen. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird ist Gewähr seitens der Dienstleisterin ausgeschlossen, sofern diese Übernahme der Gewähr nicht mit schriftlicher und besonderer Vertragsabrede vereinbart wurde.
2.9.
Beide Vertragspartner können jeweils in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs begehren. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Dem Antragsteller wird die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Bis zur Entscheidung über das Änderungsbegehren wird die Leistung in unveränderter Form erbracht. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags und auch eine wesentliche Veränderung der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung.
2.10.
Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte, Dateien, Muster, Vorlagen usw. erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden/Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Kunden/Auftraggeber über, sobald die Sendung/Datei an die den Transport/Transfer ausführenden Personen/ Unternehmen ab- oder übergeben wurde. Die Dienstleisterin haftet nicht für verloren gegangene Unterlagen, Dokumente oder Daten und auch nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Die Dienstleisterin haftet nicht, wenn der Auftraggeber zu den von der Dienstleisterin angegebenen Terminen nicht alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständigen zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug der Dienstleisterin führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 3 - Nutzungsrechte kreativer Arbeit
3.1.
Für alle konzeptionellen und kreativen Arbeiten wird dem Auftraggeber für den jeweiligen Zweck ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht gewährt (Werknutzungsrecht), falls nicht ausdrücklich in anderem Umfang vereinbart. Der Verwendungszweck der kreativen Arbeiten erstreckt sich ausschließlich auf den Vertragspartner und gilt unbegrenzt für alle üblichen Werbemedien. Ein Nutzungsrecht für Dritte ist ausgeschlossen. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine erneute Vereinbarung und eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
3.2.
Vorentwürfe und Entwürfe bleiben geltendem Urheberrecht Eigentum der Dienstleisterin. Die von der Dienstleisterin erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Das Werk gilt als erstellt, wenn die kreative Arbeit mit bereitgestellten Druckdaten abgeschlossen ist. Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die für einen Kundenauftrag entworfen, hergestellt oder produziert werden, unter-liegen dem Copyright der Dienstleisterin. Die Weiterverwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Dienstleisterin (z.B. Visitenkarte als Werbeanzeige). Alle mit den gelieferten Arbeiten der Dienstleisterin zusammenhängenden Urheber-rechte verbleiben bei der Dienstleisterin. Nur die Nutzungsrechte für die im Auftrag/Vertrag bestimmten Zwecke gehen an den Auftraggeber über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht abgegolten sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Dienstleisterin.
3.3.
Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber offene Dateien/Layouts oder sonstige Unterlagen, die von ihr erstellt wurden, auszuhändigen/zur Verfügung zu stellen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser offenen Dateien/Layouts, ist dies gesondert zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
§ 4 – Aufbewahrung
4.1.
Alle Daten, Aufzeichnungen, Dateien und Produkte des jeweiligen Auftrags werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen Daten, Aufzeichnungen, Dateien und Produkte versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu besorgen.
§ 5 – Zahlung
5.1.
Die Dienstleisterin wird in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen durch den Auftraggeber. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
5.2.
Zahlungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Vorleistungen und Fremdleistungen ist die Dienstleisterin berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5.3.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für Leistungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn sie aus einem anderen Rechtsverhältnis herrühren.
§ 6 - Schlussbestimmungen
6.1.
Office-Management Sabine Jütten übernimmt keine Rechtsbesorgungen und ist weder rechtsberatend noch steuerberatend tätig.
6.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Neben-abreden, Änderungen und von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.3.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis mit der Dienstleisterin ist das für den Geschäftssitz der Dienstleisterin zuständige Gericht.
Stand: 18.12.2020