Vorsorge-Ordner

OrdnerabbildungVorsorge treffen – warum?

In jedem Alter kann es passieren, dass wir dauerhaft nicht bei Bewusstsein sind und jemand anders für uns sprechen und Entscheidungen treffen muss. Es ist ja immer noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass Eheleute füreinander oder Eltern für ihre volljährigen Kinder oder Kinder für ihre Eltern im Ernstfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Hierzu habe ich ein Experten-Interview mit Herrn Rechtsanwalt Gereon Gemeinhardt von der dhpg geführt, das Sie im ORDNER FÜR ALLE FÄLLE nachlesen können. Hier ein Auszug:

"Immer noch ist es verbreitete Überzeugung, dass ein Ehegatte im Notfall automatisch für den anderen entscheiden und den anderen vertreten darf. Gleiches gilt für Eltern und deren volljährige Kinder. – Das Gegenteil ist der Fall! In einer Notsituation besteht gerade kein automatisches, gesetzlich verankertes Vertretungsrecht. Ohne auf die Situation zugeschnittene Vollmacht können weder Ehegatten einander noch Eltern ihre volljährigen Kinder vertreten. Dies gilt erst recht für die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft."

Vorsorge treffen – aber wie?

Die allererste und meist auch schwierigste Aufgabe im Ernstfall ist es, die notwendigen Unterlagen zusammenzusuchen. Gerade in einem fremden Haushalt und in einer emotionalen Ausnahmesituation keine leichte Aufgabe. Im Ernstfall kann mit diesem ORDNER FÜR ALLE FÄLLE schnell auf Ihre Informationen und Anweisungen zugegriffen werden.

Vorsorge ist wichtig – und so einfach mit dem ORDNER FÜR ALLE FÄLLE! Der einfache Vorsorge-Ordner inklusive Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung!

Ich freue mich sehr, dass ich mit freundlicher Genehmigung die Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und mit der Patientenverfügung in einfacher Sprache des Evangelischen Klinikums Bethel ganz hervorragende Formulare verwenden darf. Natürlich kann ein Formular, egal wie gut es ist, eine auf Ihr Leben und persönliche Situation maßgeschneiderte Verfügung und Vollmacht nicht ersetzen. Sofern Sie eine solche benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens.

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